Vorausschauen!
Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, wenn Ihnen etwas zustößt?
Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden. Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?
LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.
Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf?
Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.
Zusätzlich eingearbeitet für Selbständige und Unternehmer
Wir stehen hier mit einem Dienstleister in Kooperation, der sich mit spezialisierten Anwälten um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen Lösungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bietet.
In einigen Fällen können die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte!
info@tmksohg.de / +49 172 7846600